Beiträge
Beitragsgruppe | Mitgliedsgruppen (Erklärung) | Beitrag/ Jahr | Beitrag/ Monat |
Kinderbeitrag | Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr gelten als Kinder. Auszubildende & Studierende bis spätestens zum Alter von 27 Jahren gelten ebenfalls als Kinder. | 48,00€ | 4,00€ |
Rentnerbeitrag | Mitglieder gelten ab einem Alter von 65 Jahren als Rentner bzw. bei Nachweis eines Renteneintritts früher. Bei Nachweis einer Schwerbehinderung (GdB > 50%) zahlen Mitglieder ebenfalls den Renterbeitrag. | 48,00€ | 4,00€ |
Erwachsenenbeitrag | Mitglieder mit Abschluss der Ausbildung bzw. Studium, spätestens ab dem 27. Lebensjahr, höchstens bis zum 65. Lebensjahr gelten als Erwachsene. | 72,00€ | 6,00€ |
Familienbeitrag | Als Familie gelten wenigstens 2 zusammenlebende Mitglieder, unabhängig von der Anzahl im Haushalt lebender Kinder. Kinder in der Familienmitgliedschaft zahlen nach abgeschlossener Ausbildung bzw. Studium oder spätestens nach Vollendung des 27. Lebensjahres automatisch den Erwachsenenbeitrag. | 120,00€ | 10,00€ |
Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die neuen Beiträge sind Jahresbeiträge. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Beschlussjahres in Kraft.
Bei der Berechnung der Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe wird das im Geschäftsjahr erreichbare Alter zugrunde gelegt.
Bei Veränderung der persönlichen Daten ist die Mitgliederverwaltung umgehend zu informieren. Bei zurückbelasteten SEPA-Lastschriften wegen nicht weitergegebener Veränderungen (Bankverbindung, Adresse, etc.) oder Rückbelastungen mangels Deckung belasten wir die uns durch das Kreditinstitut belasteten Kosten an das Mitglied weiter.